AGB

Tel.:  +43 (0)7584 39956

Mob.: +43 (0)681 817 243 13

 

Konditionen und Preise werden nach Aufwand vereinbart.

  • Gage
  • stellen der Anlage
  • Auf/Abbauen
  • Anfahrt
  • Übernachtung

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Gastspielvertrag                                                                                            Kurt Hohnholz

Zwischen                                                                                                        Unterbachstr.6

                                                                                                                       A 4592 Leonstein

                                                                                                                         (im folgenden KH genannt)und

Max Mustermanstr

Str

Ort

                (im folgenden Veranstalter genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:

§1   Der Veranstalter verpflichtet KH für eine Veranstaltung () am Samstag den in  Ort im  Gasthaus XY

.        Die    Veranstaltung beginnt um —- Uhr und endet voraussichtlich um —-Uhr. Pausen nach Absprache.

  • 2 Anzahl der Musiker

  • 3 Die garantierte Gage ——

         Verlängerung pro Stunde——-

         In der Gage sind alle abzuführenden Steuern enthalten.

         Anfallende AKG – Gemagebühren sind vom Veranstalter gesondert an die AKG – Gema zu entrichten.

Der Veranstalter verpflichtet sich zur Zahlung der genannten Summe nach Veranstaltungsende in bar an Kurt Hohnholz.

Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages (weniger als 6 Monate)  durch schwere Krankheit oder Todesfall fällt eine Ausfallentschädigung in Höhe von ——- an.

Bei sonstigen Absagen ist die Gage in voller Höhe zu zahlen!

(Bitte bedenken sie, bei fester Buchung nehme ich für Ihren Termin keine anderen Feiern an. Bei Absagen aus welchen Gründen auch immer, muss ich Ihnen leider Verdienstausfall in Rechnung stellen.)

  • 3a zuzgl. Anfahrtpauschale

        zuzgl. Spesen/ Übernachtungskosten (wenn erforderlich)

  • 4 Folgende Person ist für die Veranstaltungsdurchführung am Veranstaltungstag anwesend und vom Veranstalter entscheidungsbefugt          beauftragt:——–

  • 5 KH ist in der künstlerischen Ausgestaltung und Darbietung des Programms frei.

  • 6 Getränke und Speisen sind zur Veranstaltung für KH im normalen Umfang frei.

  • 7 KH kann mit dem Aufbau der Anlagen 1:30 Std vor Veranstaltungsbeginn anfangen. Zu diesem  Zeitpunkt ist eine vom Veranstalter beauftragte Person mit Schlüsselgewalt anwesend.

  • 8 Der Veranstalter sorgt für ausreichend Stromanschlüsse in Bühnennähe.

  • 9 Der Veranstalter sichert einen ungestörten Soundscheck 1/2 Stunde vor Publikumseinlass zu.

  • 10 Beide Vertragspartner erklären, zu rechtsverbindlichen Vertragsabschlüssen berechtigt zu sein. Durch ihre Unterschrift erkennen beide Vertragspartner diesen Vertrag an. Der unterzeichnende   Veranstalter haftet auch persönlich für das Einhalten des Vertrages und bestätigt gleichfalls durch seine Unterschrift unter diesem Vertrag, dass er für die Veranstaltung ausreichend versichert ist. Beide Vertragspartner vereinbaren, Stillschweigen über die getroffenen Vereinbarungen zu halten.

  • 11 Sollten einzelne Bestandteile dieses Vertrages juristisch anfechtbar oder unwirksam sein, so wird hiermit vereinbart, im Übrigen an der Gültigkeit  dieses Vertrages festzuhalten.

         Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Gültigkeit    halber der Schriftform. Die Rechtsbeziehung             dieses Vertrages unterliegt dem Recht der Republik Österreich.

Den Vertrag habe ich gelesen, verstanden und akzeptiere ihn.

 

Leonstein,  den

                                         Unterschrift Kurt Hohnholz

Unterschrift Veranstalter