AGB
Tel.: +43 (0)7584 39956
Mob.: +43 (0)681 817 243 13
Konditionen und Preise werden nach Aufwand vereinbart.
- Gage
- stellen der Anlage
- Auf/Abbauen
- Anfahrt
- Übernachtung
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Gastspielvertrag Kurt Hohnholz
Zwischen Unterbachstr.6
A 4592 Leonstein
(im folgenden KH genannt)und
Max Mustermanstr
Str
Ort
(im folgenden Veranstalter genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:
§1 Der Veranstalter verpflichtet KH für eine Veranstaltung () am Samstag den in Ort im Gasthaus XY
. Die Veranstaltung beginnt um —- Uhr und endet voraussichtlich um —-Uhr. Pausen nach Absprache.
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2 Anzahl der Musiker
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3 Die garantierte Gage ——
Verlängerung pro Stunde——-
In der Gage sind alle abzuführenden Steuern enthalten.
Anfallende AKG – Gemagebühren sind vom Veranstalter gesondert an die AKG – Gema zu entrichten.
Der Veranstalter verpflichtet sich zur Zahlung der genannten Summe nach Veranstaltungsende in bar an Kurt Hohnholz.
Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages (weniger als 6 Monate) durch schwere Krankheit oder Todesfall fällt eine Ausfallentschädigung in Höhe von ——- an.
Bei sonstigen Absagen ist die Gage in voller Höhe zu zahlen!
(Bitte bedenken sie, bei fester Buchung nehme ich für Ihren Termin keine anderen Feiern an. Bei Absagen aus welchen Gründen auch immer, muss ich Ihnen leider Verdienstausfall in Rechnung stellen.)
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3a zuzgl. Anfahrtpauschale
zuzgl. Spesen/ Übernachtungskosten (wenn erforderlich)
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4 Folgende Person ist für die Veranstaltungsdurchführung am Veranstaltungstag anwesend und vom Veranstalter entscheidungsbefugt beauftragt:——–
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5 KH ist in der künstlerischen Ausgestaltung und Darbietung des Programms frei.
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6 Getränke und Speisen sind zur Veranstaltung für KH im normalen Umfang frei.
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7 KH kann mit dem Aufbau der Anlagen 1:30 Std vor Veranstaltungsbeginn anfangen. Zu diesem Zeitpunkt ist eine vom Veranstalter beauftragte Person mit Schlüsselgewalt anwesend.
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8 Der Veranstalter sorgt für ausreichend Stromanschlüsse in Bühnennähe.
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9 Der Veranstalter sichert einen ungestörten Soundscheck 1/2 Stunde vor Publikumseinlass zu.
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10 Beide Vertragspartner erklären, zu rechtsverbindlichen Vertragsabschlüssen berechtigt zu sein. Durch ihre Unterschrift erkennen beide Vertragspartner diesen Vertrag an. Der unterzeichnende Veranstalter haftet auch persönlich für das Einhalten des Vertrages und bestätigt gleichfalls durch seine Unterschrift unter diesem Vertrag, dass er für die Veranstaltung ausreichend versichert ist. Beide Vertragspartner vereinbaren, Stillschweigen über die getroffenen Vereinbarungen zu halten.
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11 Sollten einzelne Bestandteile dieses Vertrages juristisch anfechtbar oder unwirksam sein, so wird hiermit vereinbart, im Übrigen an der Gültigkeit dieses Vertrages festzuhalten.